Heilmittelverordnung

So sollte die Heilmittelverordnung aussehen, die Ihnen Ihr Arzt ausstellt:

Wichtig, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Arzt Ihnen die richtige Verordnung (Nr.13) ausstellt und diese auch formell richtig ausfüllt!

Wenn Sie von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung erhalten, sollte Ihre erste Behandlung innerhalb von 28 Tagen erfolgen – wenn innerhalb dieser Zeit keine Erstbehandlung erfolgt, benötigen Sie von Ihrem Arzt eine neue Heilmittelverordnung mit aktuellem Datum!

Die Verordnungsgebühr muss pro Heilmittelverordnung einmal bezahlt werden. Bei Vorlage ihres Befreiungsausweises entfällt für Sie die Zuzahlung.

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Termine nach Vereinbarung

Vereinbaren Sie gleich einen Termin:

07222 / 596 594 4

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Beispiel

 

zu Punkt 1:

Erstversorgung oder Folgeversorgung angeben

zu Punkt 2:

Hausbesuch JA oder NEIN

zu Punkt 3:

Verordnungmenge:
- Erstverordnung 3
- Folgeverordnung 3 oder 6

zu Punkt 4:

bitte 4 bis 6 Wochen oder 6 bis 8 Wochen angeben

zu Punkt 5:

Indikationschlüssel angeben:

DFc
(Diabetisches Fußsyndrom mit Hyperkeratose UND pathologischem Nagelwachstum) = podologische Komplexbehandlung

DFb
(Diabetisches Fußsyndrom mit pathologischem Nagelwachstum) = Nagelbearbeitung

DFa (Diabetisches Fußsyndrom mit Hyperkeratose) = Hornhautabtragung

zu Punkt 6:

ICD-10 Code für diabetisches Fußsyndrom angeben:
E10-74
E11-74
E12-74
E13-74
E14-74